Bezahlt werden wir als Kindertagespflegeperson durch den jeweiligen Landkreis, wo der Wohnsitz des von uns betreuten Kindes sich befindet.
Wie hoch euer zu zahlender Eigenanteil sein wird, berechnet euch die dafür zuständige Stelle der wirtschaftlichen Jugendhilfe des Landkreises Lüneburg oder ggf. die des Nachbarlandkreisen, z.B. Harburg, Uelzen oder Heidekreis. Für den Landkreis Lüneburg lautet die Erreichbarkeit Tel.Nr. 04131 - 261294.
Information bzgl. meines Vorwortes:
Jedes Kind ab dem ersten Geburtstag hat einen Anspruch auf 35 Wochenstunden Betreuung!
Eltern haben Anspruch auf die teilweise oder evtl. auch gesamte Übernahme der Kosten hierfür. Dies ist abhängig vom Einkommen der Eltern.
Ob die Eltern berufstätig sind oder nicht, spielt hierbei keine Rolle.
Eltern die aufgrund ihrer Berufstätigkeit mehr Betreuungsstunden benötigen, haben selbstverständlich auch hierauf den entsprechenden Anspruch.
Solltet ihr noch Fragen haben, dann sind wir jederzeit bereit diese zu beantworten.
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